Betroffene Bankkunden können Geld zurückfordern.
Wien. Nichts sagen heißt nicht automatisch bejahen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Bankklausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, für unzulässig erklärt (2 Ob 131/12x).

