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Verwaltungssenat wies Beschwerde zurück

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/404Die Presse - Recht 2013, 19 Heft 42 v. 17.10.2013

Es ging um "überschießende Maßnahmen" bei der Hausdurchsuchung Ende Jänner.

Wien. Der aktuelle Streit zwischen Spar und den Wettbewerbshütern über Vorgänge bei einer Hausdurchsuchung ist nicht der erste. Schon wegen der Durchsuchung Ende Jänner gab es eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Salzburg, ebenfalls wegen überschießender Maßnahmen. Mit dieser Beschwerde blitzte Spar ab: Der UVS wies die Beschwerde als unzulässig zurück.

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