Einlagenrückzahlung steuerfrei, aber hohe Kosten.
Wien. Seit mit 1. Juli die "GmbH light" mit einem von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzten Stammkapital möglich geworden ist, können auch bestehende Gesellschaften ihr Kapital herabsetzen. Zahlt es sich aus?
"Das ist sicher nicht immer sinnvoll", sagte Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Gabriele Hackl vorige Woche in St. Pölten beim Herbstseminar der Akademie der Wirtschaftstreuhänder. Zwar ist die Einlagenrückzahlung – unter der Voraussetzung, dass das Evidenzkonto der GmbH genug gefüllt ist – steuerfrei, wohingegen die Gewinnausschüttung kapitalertragsteuerpflichtig ist. Das macht – mit 25% von 25.000 Euro – 6250 Euro Unterschied aus.

