Log-in-Daten gleichen Postkastenschlüssel
Wer auf Finanz Online einer digitalen Zustellung von Bescheiden via Databox zugestimmt hat, muss aufpassen, seine Login-Daten nicht zu verlieren. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass für die Wirksamkeit einer Zustellung irrelevant ist, ob der Empfänger die Zugangsdaten vergessen oder verlegt hat oder wie gut seine EDV-Systemumgebung funktioniert. All diese Fälle sind dem Verlust eines Postkastenschlüssels gleichzuhalten; wer eine Frist versäumt, muss sich daher um Wiedereinsetzung wegen geringen Verschuldens bemühen (2009/13/0105). Anderes würde nur dann gelten, könnte der Steuerpflichtige eine Fehlfunktion von Finanz Online belegen.

