Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, entschied der VwGH.
Wien. Kann man ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden steuerlich absetzen, obwohl man einen Arbeitsplatz beim Dienstgeber hat? Mit dieser Frage setzte sich kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auseinander. Im konkreten Fall (2011/15/0104-5) kam er zum Ergebnis: Ja, das ist möglich.

