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EuGH: EU-Recht lässt sofortige Zwangsstrafen zu

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/380Die Presse - Recht 2013, 21 Heft 40 v. 3.10.2013

Wenn man den Jahresabschluss nicht pünktlich offenlegt, darf laut EuGH ohne vorheriges Verfahren gestraft werden.

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