Neue Judikatur. Wenn Schriftform vorgesehen ist, muss Erklärung nicht im Original übermittelt werden.
[WIEN/AICH] Bedeutet "Schriftlichkeit", dass das Original unterschrieben übergeben werden muss? Oder reicht ein Fax aus? Von dieser Frage hing es ab, ob jemand als Bürge zahlen musste.

