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Höchstrichter: Bürgschaft ist auch per Fax gültig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/367Die Presse - Recht 2013, 17 Heft 39 v. 23.9.2013

Neue Judikatur. Wenn Schriftform vorgesehen ist, muss Erklärung nicht im Original übermittelt werden.

[WIEN/AICH] Bedeutet "Schriftlichkeit", dass das Original unterschrieben übergeben werden muss? Oder reicht ein Fax aus? Von dieser Frage hing es ab, ob jemand als Bürge zahlen musste.

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