Immissionen. Ältere Baubewilligung schließt laut OGH Untersagungsansprüche von Anrainern nicht aus.
[WIEN/KOM] Aufatmen heißt es für einen Gastwirt in der Steiermark, der sich durch die Geruchsbelästigung aufgrund einer Schweinemast in der Nachbarschaft gestört fühlte. Deren Betreiber muss ab sofort alle Geruchseinwirkungen unterlassen, die über das – ohne Betrieb – gewöhnliche Maß hinausgehen.

