Überstunden. Mitarbeiter verlieren ihre Rechte nicht, wenn sie selbst zu wenig Arbeitszeit dokumentiert haben.
[WIEN/AICH] Anlässlich eines Streits um nicht bezahlte Überstunden spricht der Oberste Gerichtshof (OGH) Klartext in puncto Arbeitszeitaufzeichnung. Demnach trifft die Pflicht, die Arbeitsstunden zu dokumentieren, grundsätzlich immer den Dienstgeber.

