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Arbeitszeit aufzeichnen: Dienstgeber in der Pflicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/342Die Presse - Recht 2013, 17 Heft 37 v. 9.9.2013

Überstunden. Mitarbeiter verlieren ihre Rechte nicht, wenn sie selbst zu wenig Arbeitszeit dokumentiert haben.

[WIEN/AICH] Anlässlich eines Streits um nicht bezahlte Überstunden spricht der Oberste Gerichtshof (OGH) Klartext in puncto Arbeitszeitaufzeichnung. Demnach trifft die Pflicht, die Arbeitsstunden zu dokumentieren, grundsätzlich immer den Dienstgeber.

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