vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Ein Kartell ist ein Monopolist mit mehreren Köpfen"

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/322Die Presse - Recht 2013, 22 Heft 35 v. 29.8.2013

Die Preise können anfangs sogar sinken – am Ende zahlen aber die Verbraucher drauf.

[WIEN/CKA] Beim Stichwort Kartell denkt man meist zuerst an Preisabsprachen zwischen Mitbewerbern oder an "unverbindliche Richtpreise", die in Wirklichkeit nicht unverbindlich sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!