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Lexikon

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/327Die Presse - Recht 2013, 23 Heft 35 v. 29.8.2013

Normalarbeitszeit

Normalarbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) geht von einer Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen eine niedrigere Normalarbeitszeit vor. Während der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit leistet der Arbeitnehmer keine Überstunden. Überschreitet er die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, fallen Überstunden an. Kollektivverträge können allerdings auch für Arbeitsleistungen während der Normalarbeitszeit Zuschläge oder Zeitgutschriften (etwa Nachtzuschläge, "Lichttage") vorsehen. Die Arbeitszeit kann verschieden auf die einzelnen Arbeitstage verteilt werden. Eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf neun oder zehn Stunden ist möglich. Auch die wöchentliche Arbeitszeit kann mehr als 40 Stunden betragen, sofern die so entstehenden Gutstunden innerhalb bestimmter Fristen ausgeglichen werden. So wird verhindert, dass Überstunden anfallen.

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