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Sturz bei Party im Heustadel: Keine Haftung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/318Die Presse - Recht 2013, 11 Heft 35 v. 26.8.2013

Der Veranstalter einer privaten Geburtstagsfeier muss nicht für Raufereien Vorsorge treffen.

[WIEN/AICH] Mit der Feier einer oberösterreichischen Stammtischrunde hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen. Und er entschied, dass sich die Sorgfaltspflichten bei privaten Partys in Grenzen halten müssen.

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