Der Veranstalter einer privaten Geburtstagsfeier muss nicht für Raufereien Vorsorge treffen.
[WIEN/AICH] Mit der Feier einer oberösterreichischen Stammtischrunde hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen. Und er entschied, dass sich die Sorgfaltspflichten bei privaten Partys in Grenzen halten müssen.

