vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kind muss bei Wippe selbst aufpassen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2013/306Die Presse - Recht 2013, 11 Heft 33 v. 12.8.2013

Das Kindergeld wird ausschließlich danach berechnet, wann das Baby tatsächlich das Licht der Welt erblickte. [DPA]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!