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OGH: Leiharbeiter darf bleiben

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2013/302Die Presse - Recht 2013, 19 Heft 32 v. 8.8.2013

[WIEN] Wer Leiharbeiter beschäftigt, muss sie im Wesentlichen gleich behandeln wie die Stammbelegschaft. Das schreibt die europäische Leiharbeitsrichtlinie vor, die in Österreich mit Jahresbeginn umgesetzt wurde. In einem Punkt bleiben Leiharbeitnehmer aber benachteiligt: Baut ein Unternehmen Personal ab, müssen sie normalerweise zuerst gehen.

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