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VfGH: Mehr Mitsprache für Rechtsanwaltsanwärter

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/277Die Presse - Recht 2013, 11 Heft 30 v. 22.7.2013

Kammer. Teilung des Stimmgewichts verfassungswidrig.

[WIEN/KOM] Rechtsanwaltsanwärter müssen bei Abstimmungen in den Anwaltskammern mehr Mitsprache bekommen. In einem vorige Woche zugestellten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof jene Regelung in der Rechtsanwaltsordnung aufgehoben, die das Stimmgewicht der Konzipienten bei allen Abstimmungen halbiert (§ 24/3).

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