Kammer. Teilung des Stimmgewichts verfassungswidrig.
[WIEN/KOM] Rechtsanwaltsanwärter müssen bei Abstimmungen in den Anwaltskammern mehr Mitsprache bekommen. In einem vorige Woche zugestellten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof jene Regelung in der Rechtsanwaltsordnung aufgehoben, die das Stimmgewicht der Konzipienten bei allen Abstimmungen halbiert (§ 24/3).

