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In Kürze

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/281Die Presse - Recht 2013, 18 Heft 30 v. 25.7.2013

Arm abgetrennt: AUVA trägt Behandlungskosten

Laut Berichten ungarischer Medien soll jener Ungar, der bei einem schweren Arbeitsunfall in Purbach einen Arm verloren hat, um die ihm in Aussicht gestellte moderne Prothese bangen müssen. Die AUVA gab gestern Entwarnung: Sie komme für die Kosten der Behandlung auf, auch für die Prothese, erklärte sie gegenüber der APA. Dass das Unfallopfer keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber habe, sei aber richtig: Weil die AUVA alle Leistungen übernimmt, könne auch kein Schmerzengeld eingeklagt werden.

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