Der Mediziner hatte damit argumentiert, dass er nur für das Aufwachen zuständig sei.
[WIEN/AICH] Wer kann zur Haftung herangezogen werden, wenn eine Patientin vom OP-Tisch fällt? Diese Frage hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) soeben zu klären.
Zunächst hatte der operierende Arzt nach erfolgreicher OP den Saal verlassen (seine Haftung war nicht mehr strittig). Zurück blieben der Anästhesist und ein Pfleger. Dann verließ auch der Anästhesist kurz den Saal. Der Pfleger allein war jedoch nicht imstande, die "noch relativ oberflächlich narkotisierte" Patientin am Fallen zu hindern. Schuld am Sturz fühlte sich der Anästhesist aber nicht: Er erklärte vor Gericht, nur für das Aufwachen von Patienten zuständig zu sein.

