Alpine Holding: Längere Anmeldefrist für Gläubiger
Am 2. August wurde über das Vermögen der Alpine Holding Konkurs eröffnet. Das Handelsgericht Wien verlängerte nun die Frist für die Anmeldung von Forderungen. Jeder Gläubiger hat dafür bis zum 19. November 2013 Zeit. Vor allem betrifft das die Zeichner der Anleihen. Dass sich darunter viele Kleinanleger ohne Erfahrung mit gerichtlichen Forderungsanmeldungen befinden, war laut KSV 1870 einer der Gründe für die Fristverlängerung.

