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Herzinfarkt war kein Arbeitsunfall

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/242Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 27 v. 1.7.2013

Sozialrecht. Das Höchstgericht verwehrt einer Frau die Witwenrente. Ihr Mann sei zwar bei der Arbeit gestorben – doch hätte dies genauso gut in der Freizeit passieren können.

[WIEN/AICH] Zwei Instanzen hatten entschieden, dass der Frau eine Witwenrente zusteht. Der Oberste Gerichtshof aber drehte das Urteil um. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob der Tod des Ehemannes aus seiner Arbeit resultierte.

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