Auto war mit dem Stromnetz verbunden – Versicherung muss für den Blitzschaden nicht zahlen.
[WIEN/AICH] Mit seiner Versicherung hatte ein Porsche-Fahrer einen "Parkschadenkasko"-Schutz vereinbart: Dadurch sollen etwa Schäden am Auto durch Naturgewalten oder durch Kurzschlüsse sowie verschmorte Kabel gedeckt sein. Doch dann geschah etwas Unerwartetes, was die Gerichte beschäftigen sollte.

