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Hotelstrom schädigt Porsche: Kasko greift nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/239Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 27 v. 1.7.2013

Auto war mit dem Stromnetz verbunden – Versicherung muss für den Blitzschaden nicht zahlen.

[WIEN/AICH] Mit seiner Versicherung hatte ein Porsche-Fahrer einen "Parkschadenkasko"-Schutz vereinbart: Dadurch sollen etwa Schäden am Auto durch Naturgewalten oder durch Kurzschlüsse sowie verschmorte Kabel gedeckt sein. Doch dann geschah etwas Unerwartetes, was die Gerichte beschäftigen sollte.

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