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Radarbox unschädlich gemacht: OGH kippt Strafe wegen Beweismittelunterdrückung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/237Die Presse - Recht 2013, 7 Heft 27 v. 1.7.2013

Freispruch. Gerichtlich strafbar ist nur, wer bereits vorhandene Beweismittel zerstört.

[WIEN/KOM] 20 Autofahrer, die einer Bestrafung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen entgangen sind, ein Verurteilter, der am Ende doch noch freigesprochen wird: Das ist die Bilanz nach einem dreisten Anschlag auf ein mobiles Radarmessgerät in Bregenz.

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