Freispruch. Gerichtlich strafbar ist nur, wer bereits vorhandene Beweismittel zerstört.
[WIEN/KOM] 20 Autofahrer, die einer Bestrafung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen entgangen sind, ein Verurteilter, der am Ende doch noch freigesprochen wird: Das ist die Bilanz nach einem dreisten Anschlag auf ein mobiles Radarmessgerät in Bregenz.

