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Mann darf nutzloses Wrack umtauschen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2013/229Die Presse - Recht 2013, 15 Heft 26 v. 24.6.2013

[WIEN] Wird eine Ware mangelhaft übergeben, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Er kann die Reparatur oder den Austausch verlangen. Doch was gilt, wenn der Mangel dazu führt, dass das Produkt völlig zerstört wird? Kann man es dann noch gegen ein neues tauschen?

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