Bundestag beschließt für deutsche Anwälte Partnerschaftsgesellschaft
Zukünftig sollen sich deutsche Anwälte auch in Parnterschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) formieren können. Die Entscheidung ist eine Reaktion darauf, dass sich schon mehrere große Kanzleien in Deutschland für das englische Limited Liability Partnership (LLP) entschieden haben. Das soll mit der PartGmbB nun verhindert werden. Für die Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bedeutet sie eine Möglichkeit, ihr Haftungsrisiko zu begrenzen. Auch in Österreich wird es bald neue Möglichkeiten geben. Gestern hat der Justizausschuss dem Berufsrechtsänderungsgesetz zugestimmt, das die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Rechtsanwalts GesmbH & CO KG in Österreich schafft.

