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Ein-Mann-GmbH: Haftungsrisiko bleibt trotz der Gesetzesreform

RechtspanoramaDr. Franz AlthuberDie Presse - Recht 2013/201Die Presse - Recht 2013, 7 Heft 24 v. 10.6.2013

[WIEN] Die geplante GmbH-Reform steht nun unmittelbar bevor. Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) soll im Wesentlichen das Mindeststammkapital von derzeit 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Die damit verbundenen Kostensenkungen sollen – so ist den Gesetzesmaterialien zu entnehmen – dazu beitragen, die Rechtsform der GmbH attraktiver zu machen und Unternehmensgründungen zu erleichtern. In der Praxis wird die geplante Neuregelung – samt den damit verbundenen Folgeänderungen – großteils kritisch gesehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil eine Absenkung des Mindeststammkapitals unter anderem lediglich dazu führen wird, dass in Hinkunft statt Einzelunternehmen mehr Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet werden. Die damit erhoffte Ankurbelung des Jungunternehmerwesens bzw. gesteigertes Wirtschaftswachstum per se lässt sich damit nicht erreichen.

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