EU-Verordnung. Hersteller müssen deklarieren, was ihr Produkt kann. Und Händler das notfalls einfordern.
[WIEN/CKA] Ab 1. Juli gilt für Bauprodukte eine neue EU-Verordnung. Unter anderem wurden die sogenannten Grundanforderungen, die sie erfüllen müssen, erweitert: "Nachhaltigkeit zählt jetzt auch dazu", sagt Zsofia Darabant von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte.

