VwGH: Sonntagsöffnung nur mit Gastgewerbekonzession
Ein Bäcker, der auch einfache Speisen und Getränke ausschenkt – was ihm auch ohne Konzession für das Gastgewerbe erlaubt ist – darf nicht am Sonntag offenhalten, entschied der Höchstgericht. Die Ausnahme vom Sonntagsöffnungsverbot gilt nur für Betriebe mit Gastgewerbekonzession, so das Höchstgericht.

