Urteil. Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof.
[WIEN/AICH] Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seinen Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

