Das "Rechtspanorama an der WU" widmet sich heute der geplanten Gesetzesbeschwerde.
[WIEN/RED.] Die Koalition will mithilfe der Opposition dem Einzelnen mehr Möglichkeiten geben, die Grundrechte einzufordern. Mit einer "Gesetzesbeschwerde" sollen Betroffene in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten den Verfassungsgerichtshof anrufen können; bisher kann man das als Partei nur anregen.

