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Spaß am Arbeitsplatz auf eigene Gefahr

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/184Die Presse - Recht 2013, 7 Heft 22 v. 27.5.2013

Bei "Albereien" greife der berufliche Unfallversicherungsschutz nicht, urteilt der OGH.

[WIEN/AICH] Späße unter befreundeten Kollegen könnten genauso gut in der Freizeit stattfinden. Deswegen liege kein Arbeitsunfall vor, wenn sich dabei jemand verletzt, urteilten die Gerichte in einem aktuellen Fall.

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