Bei "Albereien" greife der berufliche Unfallversicherungsschutz nicht, urteilt der OGH.
[WIEN/AICH] Späße unter befreundeten Kollegen könnten genauso gut in der Freizeit stattfinden. Deswegen liege kein Arbeitsunfall vor, wenn sich dabei jemand verletzt, urteilten die Gerichte in einem aktuellen Fall.

