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Bei Grün von Bim erfasst: Selbst schuld

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2013/187Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 22 v. 27.5.2013

[WIEN] Wenigstens "bimmeln" hätte die Straßenbahn der Linie 2 können, als sie an einem Novembertag 2008 in der Früh vom Schubertring kommend über die Schwarzenbergstraße Richtung Oper fuhr. Genau genommen hätte die Fahrerin sogar bimmeln sollen, ja müssen. Wahrscheinlich hätte sie damit einen Unfall verhindert, der einer Fußgängerin schmerzhafte Verletzungen und Juristen Kopfzerbrechen bereitete. Das bittere Ende vorweg: Obwohl die Passantin bei Grün losgegangen war, bevor sie von der querenden Straßenbahn niedergestoßen wurde, ist sie überwiegend an der Kollision schuld.

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