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Auf Zuruf muss Google Ruf schützen

RechtspanoramaDr. Lukas Feiler, SSCPDie Presse - Recht 2013/173Die Presse - Recht 2013, 11 Heft 21 v. 21.5.2013

[WIEN] Schlägt eine Suchmaschine bei Eingabe des Namens einer Person automatisch vor, diesen um Suchbegriffe wie "Betrug" oder "Rotlicht" zu ergänzen, so könnte der Betreiber der Suchmaschine für die Ehrverletzung bzw. Rufschädigung zur Haftung herangezogen werden.

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