Eine Frau, die zu Mittag 12 km entfernt von der Firma aß, erhält keine Versehrtenrente.
[WIEN/AICH] Wer sich bei der Arbeit verletzt, kann in gravierenden Fällen eine Versehrtenrente erhalten. Den Unfallschutz gibt es auch beim Verrichten dringender Bedürfnisse – etwa, wenn man in der Pause essen geht. Aber 12 km vom Arbeitsplatz entfernt zu jausnen, das sei zu weit weg, befand nun der Oberste Gerichtshof (OGH).

