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Zu weit entfernt Pause gemacht: Kein Arbeitsunfall

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/145Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 18 v. 29.4.2013

Eine Frau, die zu Mittag 12 km entfernt von der Firma aß, erhält keine Versehrtenrente.

[WIEN/AICH] Wer sich bei der Arbeit verletzt, kann in gravierenden Fällen eine Versehrtenrente erhalten. Den Unfallschutz gibt es auch beim Verrichten dringender Bedürfnisse – etwa, wenn man in der Pause essen geht. Aber 12 km vom Arbeitsplatz entfernt zu jausnen, das sei zu weit weg, befand nun der Oberste Gerichtshof (OGH).

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