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ORF-Gebühr retour: Keine Verjährung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/121Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 16 v. 15.4.2013

Verwaltungsgerichtshof billigt Rückforderung von Rundfunkgebühr über mehr als drei Jahre.

[WIEN/KOM] Wer grundlos Rundfunkgebühren gezahlt hat, kann diese zeitlich unbegrenzt zurückfordern. Es gibt keine Verjährung. Deshalb hat der VwGH (2010/17/0022) eine vom Finanzamt bestätigte Entscheidung der GIS (Gebühren Info Service GmbH) aufgehoben, mit der einem Gebührenzahler "aus Kulanzgründen" die Beiträge (nur) für drei Jahre refundiert wurden.

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