Verwaltungsgerichtshof billigt Rückforderung von Rundfunkgebühr über mehr als drei Jahre.
[WIEN/KOM] Wer grundlos Rundfunkgebühren gezahlt hat, kann diese zeitlich unbegrenzt zurückfordern. Es gibt keine Verjährung. Deshalb hat der VwGH (2010/17/0022) eine vom Finanzamt bestätigte Entscheidung der GIS (Gebühren Info Service GmbH) aufgehoben, mit der einem Gebührenzahler "aus Kulanzgründen" die Beiträge (nur) für drei Jahre refundiert wurden.

