Öffentliche Auftraggeber müssen künftig rascher zahlen. Auch beim Datenschutz steht Reform bevor.
[WIEN/CKA] Öffentliche Auftraggeber müssen künftig Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Eine entsprechende Regelung soll ins Bundesvergabegesetz aufgenommen werden. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn es um die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen geht, darf eine längere Zahlungsfrist vereinbart werden.

