vorheriges Dokument
nächstes Dokument

In Kürze

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/98Die Presse - Recht 2013, 19 Heft 14 v. 4.4.2013

US-Unternehmen dürfen wichtige Infos twittern

US-Unternehmen dürfen jetzt Twitter und Facebook für wichtige Informationen an Investoren nützen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat dafür grünes Licht gegeben. Voraussetzung sei aber, dass die Anleger wissen, dass die Social Media dafür verwendet werden. Anlassfall war ein Facebook-Eintrag des Chefs der Online-Videothek Netflix: Im Juli 2012 hatte er dort publik gemacht, Netflix-Kunden hätten sich im Vormonat erstmals mehr als eine Milliarde Stunden Video online angesehen. Eine Presseaussendung oder Börsenmitteilung dazu hatte es nicht gegeben. Diese Neuigkeit könnte den Aktienkurs beeinflussen, fand jedoch die SEC und leitete eine Untersuchung ein. Diese endete ohne Sanktionen für das Unternehmen. Aber mit einer Klarstellung: Nur wenn Anleger nicht damit rechnen können, dass sie in einem privaten Profil eines Managers kursrelevante Informationen finden, sei das akzeptabel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!