Stromlieferbedingungen. Die E-Control untersagte eine kryptische Klausel in den AGB eines Anbieters. Zu Recht, entschied der Verwaltungsgerichtshof.
[WIEN/CKA] Elektrizitätsunternehmen, die Strom auch an Endverbraucher liefern, müssen ihre "Allgemeinen Stromlieferbedingungen" von der E-Control prüfen lassen. Diese untersagt gesetz- oder sittenwidrige Klauseln.

