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Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/92Die Presse - Recht 2013, 19 Heft 13 v. 28.3.2013

Stromlieferbedingungen. Die E-Control untersagte eine kryptische Klausel in den AGB eines Anbieters. Zu Recht, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

[WIEN/CKA] Elektrizitätsunternehmen, die Strom auch an Endverbraucher liefern, müssen ihre "Allgemeinen Stromlieferbedingungen" von der E-Control prüfen lassen. Diese untersagt gesetz- oder sittenwidrige Klauseln.

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