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Sozialwidrige Kündigung: Kein Schadenersatz

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/63Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 11 v. 11.3.2013

Frau wird nicht entschädigt, auch wenn sie wegen früheren Pensionsantritts weniger erhält.

[WIEN/AICH] Wer von einer Kündigung besonders hart getroffen wird, kann sie wegen Sozialwidrigkeit anfechten. Gewinnt der Bedienstete den Prozess, muss ihn der Unternehmer wieder beschäftigen und voll entlohnen. Der Arbeitgeber muss aber nicht für weitere Folgeschäden einstehen, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

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