[WIEN] Wer auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause einen Autounfall hat und selbst für die Reparatur aufkommen muss, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (2009/13/0015, RdW 2/2013, 98f) nur, dass dem Arbeitnehmer nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Für einen Crash in alkoholisiertem Zustand gilt die Steuererleichterung also nicht.

