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Schicke Handys nur auf eigene Gefahr

RechtspanoramaMag. Oliver WaltherDie Presse - Recht 2012/283Die Presse - Recht 2012, 15 Heft 51 v. 17.12.2012

[WIEN] Bei der Verwendung eigener Smartphones und Tablets zur Verrichtung der Arbeitsleistung ("Bring your own device") stellen sich auch arbeitsrechtliche Fragen. Eine davon ist, wer damit verbundene Verbindungsentgelte oder Schäden am Gerät zu tragen hat.

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