[WIEN] Wenn Matthias Rant, Präsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, in seiner Replik meint, der Autor schreibe die "unüberschaubare Zahl an offensichtlichen Gefälligkeitsgutachten" bloß herbei, mutet dies zumindest weltfremd an. Schlicht falsch ist aber die Aussage, dass nur die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten von diesem zu würdigen sind. Vielmehr sind diese Gutachten Beweismittel wie jedes andere. Dass sich die Gerichte in der Praxis doch darauf verlassen, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass es viele "Gefälligkeitsgutachten" gibt – was zu beweisen war.

