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Behörde zu faul: VwGH gibt Autofahrer recht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/267Die Presse - Recht 2012, 17 Heft 49 v. 3.12.2012

Temposünder hatte Nachweis der Verordnung gefordert. Die Behörde ignorierte das.

[WIEN/AICH] Wenn ein vermeintlicher Verkehrssünder die Kundmachung der Geschwindigkeitsbeschränkung anzweifelt, dann muss die Behörde sich auch die Mühe machen, ihre Sicht der Dinge zu erläutern. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH).

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