Temposünder hatte Nachweis der Verordnung gefordert. Die Behörde ignorierte das.
[WIEN/AICH] Wenn ein vermeintlicher Verkehrssünder die Kundmachung der Geschwindigkeitsbeschränkung anzweifelt, dann muss die Behörde sich auch die Mühe machen, ihre Sicht der Dinge zu erläutern. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH).

