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In Kürze

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/269Die Presse - Recht 2012, 18 Heft 49 v. 3.12.2012

Steuerbegünstigung für Zimmervermieter

Sondersteuersatz bei Verkauf von Hotels, Pensionen anwendbar. [Clemens Fabry]

Das Abgabenänderungsgesetz 2012 trifft Klarstellungen bei der mit 1. April eingeführten Besteuerung von Grundstücksveräußerungen. Damals wurde die Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei lukriert werden konnten, abgeschafft und ein begünstigter Steuersatz von 25% eingeführt. Von diesem ausgenommen sind unter anderem Betriebe, deren Schwerpunkt "in der Überlassung oder Veräußerung von Grundstücken" liegt. Gedacht war diese Ausnahme für Immobilienhändler und -entwickler; es fiel aber ungewollt etwa auch eine größere Frühstückspension darunter, die ja mit der Zimmervermietung mittelbar ein Grundstück überlässt. Im Gesetz (§ 30a Abs 3 Z 2 EStG) wird nun das "oder" durch "und" ersetzt, sodass der begünstigte Steuersatz auch anzuwenden ist, wenn ein Hotel oder eine Pension verkauft wird, sagte Sektionschef Gunter Mayr vorige Woche beim ÖGWT-Seminar in Wien.

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