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Kamera am Gang: Keine Klage

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/265Die Presse - Recht 2012, 16 Heft 49 v. 3.12.2012

Videoüberwachung. Vermieter müssen sich ans Außerstreitverfahren halten, um Mietern in Eigenregie angebrachte Kameras zu verbieten.

[WIEN/KOM] Vermieter mögen noch so intensiv mit ihren Vermietern darüber streiten: Auseinandersetzungen über Videokameras, die Mieter in allgemeinen Teilen des Hauses wie dem Gang anbringen, gehören vor das Außerstreitgericht. Das hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (6 Ob 229/11m) klargestellt.

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