Videoüberwachung. Vermieter müssen sich ans Außerstreitverfahren halten, um Mietern in Eigenregie angebrachte Kameras zu verbieten.
[WIEN/KOM] Vermieter mögen noch so intensiv mit ihren Vermietern darüber streiten: Auseinandersetzungen über Videokameras, die Mieter in allgemeinen Teilen des Hauses wie dem Gang anbringen, gehören vor das Außerstreitgericht. Das hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (6 Ob 229/11m) klargestellt.

