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Von Dienstreise muss man rasch zurück

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/251Die Presse - Recht 2012, 15 Heft 48 v. 26.11.2012

Sozialrecht. Mann erhält nach Unfall keine Rente, weil er die Heimfahrt zu spät antrat.

[WIEN/AICH] Wer auf dem Arbeitsweg verunglückt, kann mit besonderen Sozialleistungen der Unfallversicherung rechnen, etwa mit einer Versehrtenrente. Doch die Frage, wann noch ein Arbeitsweg vorliegt, ist immer wieder strittig, selbst unter Gerichten. Auch in einem aktuellen Fall, in dem es um die Frage ging, ob für Dienstreisen eigene Regeln gelten.

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