vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schilder reichen als Warnung vor der Skiabfahrt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/246Die Presse - Recht 2012, 17 Heft 47 v. 19.11.2012

Verletzte Frau hat eingewandt, dass ihr vor der Unfallfahrt nichts "im Weg" war.

[WIEN/AICH] Ein vernünftiger Skifahrer liest Warnhinweise. Das lässt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ableiten. Geklagt hatte eine Frau, die nach Betriebsschluss des Pistenbetreibers um 17 Uhr die Strecke befuhr. Die Saisonkartenbesitzerin kollidierte dabei mit einem Pistenpräparierungsgerät und wurde verletzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!