Verletzte Frau hat eingewandt, dass ihr vor der Unfallfahrt nichts "im Weg" war.
[WIEN/AICH] Ein vernünftiger Skifahrer liest Warnhinweise. Das lässt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ableiten. Geklagt hatte eine Frau, die nach Betriebsschluss des Pistenbetreibers um 17 Uhr die Strecke befuhr. Die Saisonkartenbesitzerin kollidierte dabei mit einem Pistenpräparierungsgerät und wurde verletzt.

