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Arbeit statt Freiheitsstrafe bei Finanzdelikt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/240Die Presse - Recht 2012, 18 Heft 46 v. 12.11.2012

VfGH entscheidet, dass eine Schmugglerin gemeinnützige Tätigkeiten leisten darf.

[WIEN/AICH] Gibt es auch bei Finanzstrafvergehen die Möglichkeit, durch gemeinnützige Arbeit Buße zu tun? Diese Frage musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals klären. Zuvor hatten die Behörden der Frau diese Möglichkeit verweigert.

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